Corona Infos
Liebe Gäste,
Für den Aufenthalt in unserer Ferienwohnung gelten die Regelungen der Coronaschutzverordnung der Landesregierung von NRW vom 3.4.2022.
Auszug aus der Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO vom 3.4.2022
§ 2
Eigenverantwortung, Empfehlungen, Begriffsbestimmung
(1) Jede in die Grundregeln des Infektionsschutzes einsichtsfähige Person ist angehalten, sich
so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen unangemessenen Infektionsgefahren aussetzt.
Hierzu sollen die allgemeinen Verhaltensregeln zu Abstand, Hygiene und Masken (soge-
nannte AHA-Regeln) in allen Lebensbereichen angemessen eigenverantwortlich und solida-
risch beachtet werden.
Eigenverantwortung, Empfehlungen, Begriffsbestimmung
(1) Jede in die Grundregeln des Infektionsschutzes einsichtsfähige Person ist angehalten, sich
so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen unangemessenen Infektionsgefahren aussetzt.
Hierzu sollen die allgemeinen Verhaltensregeln zu Abstand, Hygiene und Masken (soge-
nannte AHA-Regeln) in allen Lebensbereichen angemessen eigenverantwortlich und solida-
risch beachtet werden.
Wir freuen uns auf Sie! Bleiben Sie gesund!
Ihre Familie Jakobs